Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Verbringen Sie bei uns Ihren Urlaub von Zuhause

Viele Pflegebedürftige, die in Ihrem Zuhause leben, kommen in Situationen, in denen sie vorübergehend nicht zuhause bleiben können,  z. B. nach einer Operation oder weil die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren. Unser Haus bietet deshalb die so genannte Kurzzeit- und Verhinderungspflege an, die es den Pflegebedürftigen ermöglicht, auch auf kurze Zeit bei uns einzuziehen.

Unser Ziel ist dabei immer, die Selbständigkeit und Mobilität der Kurzeitpflegebewohner zu fördern und sie wieder auf das Leben zuhause vorzubereiten.
Dabei zeigt die Erfahrung, dass, je früher Pflegebedürftige die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wahrnehmen, desto besser sind die Erfolge. So kommt es, dass viele, die die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, letztendlich länger zuhause wohnen können.

Unser Angebot für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Für die Pflege und Betreuung steht für Sie rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Krankenschwestern/-pflegern, staatlich anerkannten Altenpflegerinnen/-pflegern und Pflegehelferinnen/-helfer sowie Betreuungsassistenten zusammensetzt.

Darüber hinaus arbeitet unser Haus natürlich auch mit Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, Logopäden, Fußpflegerinnen und Friseurinnen zusammen, die alle regelmäßig Hausbesuche auf beiden Stationen durchführen.

Kurzzeitpflege bietet sich an:

  • wenn das Alleinleben nach einer OP noch nicht möglich ist
  • wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist
  • um die Zeit bis zur REHA zu überbrücken
  • zur Überbrückung bis die häusliche Pflege organisiert werden kann

Die Kosten für den Pflegeaufwand übernimmt die Pflegekasse für maximal vier Wochen im Kalenderjahr.

Prüfen Sie hierbei auch die Möglichkeit ohne Pflegegrad in eine stationäre Kurzzeitpflege über den Einbezug des §39c Krankenhausstrukturgesetz, zu wechseln.

 

Verhinderungspflege bietet sich an:

  • wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten
  • wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten
  • wenn pflegende Angehörige in Kur gehen
  • und um die Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt

Auch hier trägt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegaufwand für bis zu vier Wochen im Jahr.

Wir sorgen uns um Ihre Liebsten

Haben Sie Interesse und benötigen Sie die richtige Pflege für Ihre Liebsten? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie anhand unserer langjährigen Erfahrung gerne.